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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.3.3.1. RS 2010/04
Ziff. II.3.3.1. RS 2010/04, Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt wird, anders als bei der Berechnung der Umlagen U1 und U2 zur Bemessung der Insolvenzgeldumlage herangezogen. § 358 ff. SGB III sieht eine entsprechende Ausschlussregelung, wie sie in § 7 Absatz 2 Satz 2 AAG enthalten ist, nicht vor.
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