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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.1. Geringfüg-RL
Ziff. I.1. Geringfüg-RL, Besteuerung des Arbeitsentgelts aus geringfügig entlohnten Beschäftigungen
1 Das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder des § 8a SGB IV ist stets steuerpflichtig. 2 Die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt ist pauschal oder nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu erheben.
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