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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 6 Mu-RL
§ 6 Mu-RL, Voraussetzungen für die Durchführung serologischer Untersuchungen
1 Die serologischen Untersuchungen nach den §§ 4 und 5 sollen nur von solchen Ärztinnen oder Ärzten durchgeführt werden, die über die entsprechenden Kenntnisse und Einrichtungen verfügen. 2 Dieselben Voraussetzungen gelten für Untersuchungen in Instituten.
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