Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 8 PflVerg-RL
§ 8 PflVerg-RL, Einbindung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe im Land
Den nach Landesrecht zuständigen Trägern der Sozialhilfe werden die für die Pflegevergütungsverfahren nach §§ 85 und 89 SGB XI relevanten Unterlagen bezüglich der Ermittlung des regional üblichen Entlohnungsniveaus auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
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