Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 5.8.1. BRi
Ziff. 5.8.1. BRi, Hilfsmittel
Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist in Bezug auf die Hilfsmittelversorgung zu beachten, dass die Integration in die Gruppe Gleichaltriger zur Vermeidung von Isolation als elementares Grundbedürfnis zu berücksichtigen ist.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.