Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 5.8.3. BRi
Ziff. 5.8.3. BRi, [KF 7.1] Möglichkeiten zur Förderung oder zum Erhalt der festgestellten Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
Nach Anamnese, Befunderhebung und Einschätzung der gesundheitsbedingten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten hat der Gutachter einen Gesamtüberblick, der ihm ermöglicht zu bewerten, ob sich realistische Möglichkeiten zur Verbesserung oder zum Erhalt der in den Modulen 1 bis 6 und den Bereichen "Außerhäusliche Aktivitäten" und "Haushaltsführung" bewerteten Funktionen, Aktivitäten und Beeinträchtigungen über die bereits laufende Versorgung hinaus ergeben.
Für die Bewertung sind die Bereiche in 3 Gruppen zusammengefasst:
[KF 7.1.1] Mobilität und Selbstversorgung
Die Gutachterin bzw. der Gutachter soll bezogen auf die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung Stellung nehmen zu:
1. Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen
In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Physiotherapie, wobei aus dem Bereich der Bewegungstherapie in erster Linie Krankengymnastik bzw. bei ZNS-Erkrankungen Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (z. B. nach Bobath) infrage kommen. Ziele der Ergotherapie können der Aufbau und Erhalt physiologischer Funktionen, die Entwicklung oder Verbesserung der Grob- und Feinmotorik, Entwicklung oder Verbesserung der Koordination von Bewegungsabläufen und der funktionellen Ausdauer sowie das Erlernen von Ersatzfunktionen sein.
Wenn es um das Essen und Trinken geht, können Maßnahmen der Schlucktherapie angezeigt sein.
2. Optimierung der räumlichen Umgebung
Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
Infrage kommen z. B.:
Bad:
höhenverstellbarer Waschtisch, verstellbare Spiegel, behindertengerechte Toilette, behindertengerechter Umbau von Dusche oder Wanne,
Türen:
Verbreitern, Beseitigen von Schwellen, Tiefersetzen von Türgriffen, Anbringen einer automatischen Türöffnung,
Treppen:
Treppenlifter, fest installierte Rampen.
3. Hilfs- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung
Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation können Geräte und Gegenstände des täglichen Lebens, die unabdingbar mit der täglichen Lebensführung und Alltagsbewältigung zur Befriedigung der Grundbedürfnisse verbunden sind und vom Kind noch nicht oder nicht mehr zweckentsprechend genutzt werden können, adaptiert oder eingesetzt werden. Die infrage kommenden Pflegehilfsmittel/Hilfsmittel/Gegenstände des täglichen Lebens sind z. B.:
- - Hilfen zur Hygiene wie Bade- oder Toilettenhilfen, Inkontinenzprodukte,
- - Hilfen im Alltag wie Anziehhilfen, Greifhilfen, Ess- und Trinkhilfe,
- - Hilfen zur Mobilität wie Orthesen, Gehhilfen und Rollstühle, aber auch Therapiestuhl und Stehtrainer,
- - Hilfen zum Liegen und Positionieren wie Pflegebetten und Zubehör, Lagerungshilfen.
4. Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten können z. B. Maßnahmen zur Reduzierung von Bewegungsmangel durch Förderung der gesundheitssportlichen Aktivität sowie verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme zur Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken, z. B. Kinderrückenschule, Ganzkörpertraining sein.
Als weitere präventive Maßnahmen kommen z. B. aktivierende Pflege und Inanspruchnahme der Zahnindividualprophylaxe mit Beratung zur Mundgesundheit und zur Verhütung von Zahnerkrankungen (§ 22 SGB V) in Betracht.
5. Sonstige Empfehlungen
Hierzu zählt z. B. die Teilnahme am Rehabilitationssport/Funktionstraining.
[KF 7.1.2] Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Die Gutachterin bzw. der Gutachter soll bezogen auf die festgestellten Beeinträchtigungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen und der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Stellung nehmen zu:
1. Einleitung oder Optimierung therapeutischer Maßnahmen
In Betracht kommen insbesondere Maßnahmen der Ergotherapie. So kann im Rahmen von psychisch-funktioneller Behandlung eine Verbesserung des situationsgerechten Verhaltens und der Beziehungsfähigkeit trainiert werden. Die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie dient der Verbesserung bzw. Normalisierung des Sprachverständnisses, Sprachflusses und der Sprachproduktion.
Als weitere therapeutische Maßnahmen können die Einleitung einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, ggf. auch als Familientherapie, angeregt oder die Einbindung eines Sozialpädiatrischen Zentrums oder einer Spezialambulanz empfohlen werden.
2. Optimierung der räumlichen Umgebung
Zur Förderung der Selbständigkeit oder Erleichterung der Pflegesituation sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Betracht zu ziehen. Infrage kommt z. B. die Schaffung von Orientierungshilfen.
3. Hilfs- und Pflegehilfsmitteleinsatz bzw. dessen Optimierung
Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel können in vielfältiger Weise die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten unterstützen, so z. B. Adaptationshilfen zum Schreiben und Lesen, Kommunikationshilfen.
4. Präventive Maßnahmen
Präventive Maßnahmen zum Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement können z. B. multimodale Programme zur Stärkung der individuellen Bewältigungskompetenzen und zur Förderung von Entspannung, z. B. autogenes Training, Yoga für Kinder, progressive Muskelentspannung, sein. Diese Maßnahmen sind für Kinder unter Einbeziehung der Familie und des sozialen Umfelds möglich.
Für Kinder und Jugendliche kommen präventive Maßnahmen, die den Einstieg in den Konsum von Tabak, Alkohol und anderen Drogen verhindern, in Betracht. Hierzu zählt auch eine Anleitung zum sinnvollen Umgang mit Medien und elektronischen Kommunikationsmitteln.
5. Sonstige Empfehlungen
Als sonstige Empfehlungen kommen Unterstützung und Entlastung der Pflegepersonen durch Wissensvermittlung, Anschluss an Selbsthilfegruppen betroffener Eltern, soziale Netzwerke und Sozialberatung in Betracht.
[KF 7.1.3] Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Im Gutachten soll, bezogen auf die konkreten krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Stellung genommen werden zu:
1. Edukative Maßnahmen (Information, Beratung, Schulung, Anleitung)
Hierzu zählen u. a. Schulungen zu Diabetes mellitus, Asthma bronchiale, Neurodermitis, Adipositas oder krankheitsbezogene Ernährungsberatung, Maßnahmen zum Erlernen von Atemtechniken und zur Sekretelimination (z. B. bei Mukoviszidose), Anleitung zum Umgang mit Stoma.
2. Einsatz, Anleitung bzw. Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln und medizinischen Geräten
Hierzu zählen z. B. Schulungen zur Selbstkatheterisierung.
3. Präventive Maßnahmen
Hierzu zählen Präventionskurse zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Reduzierung von Übergewicht.
Für Kinder und Jugendliche kommen präventive Maßnahmen, die den Einstieg in den Konsum von Tabak, Alkohol und anderen Drogen verhindern, in Betracht.
4. Sonstige Empfehlungen
Zudem können Empfehlungen zur diagnostischen Abklärung und Einbeziehung von Fachärzten gegeben werden.
Auch eine Empfehlung zur Ernährungstherapie (als Heilmittel) bei Mukoviszidose oder seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (z. B. Phenylkethonurie) ist hier möglich.
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