Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 40 SGB XI Ziff. 9.3. RS 2023/06
§ 40 SGB XI Ziff. 9.3. RS 2023/06, Antragstellung ohne Vorliegen von Pflegebedürftigkeit
Wird ein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gestellt, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit bereits festgestellt wurde, ist wie folgt vorzugehen:
- - Ablehnung des Antrags wegen fehlender Pflegebedürftigkeit.
- - Unabhängig von der Ablehnung des Antrags ist die versicherte Person über die Erforderlichkeit eines Antrags auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu beraten.
- - Wenn im Rahmen der Begutachtung Empfehlungen auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder Pflegehilfsmittel gegeben werden, gilt dies als Antrag.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.