Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.4. RS 1993/01
Ziff. 4.4. RS 1993/01, Zeiten, für die kein Anspruch auf Krankengeld besteht
Auf die Leistungsdauer sind nur solche Zeiten anzurechnen, für die ein Anspruch auf Krankengeld besteht. . . Zeiten ohne Anspruch auf Krankengeld bei selbständigen Künstlern und Publizisten (vgl. § 46 Satz [3 und 4] SGB V) bleiben bei der Ermittlung der Leistungsdauer nach § 48 Absatz 1 Satz 1 SGB V . . . außer Betracht . . .
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service