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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 26 TPG
§ 26 TPG, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) 1 Dieses Gesetz tritt am 1. 12. 1997 in Kraft, soweit in Satz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. 2 § 8 Absatz 3 Satz 2 und 3 tritt am 1. 12. 1999 in Kraft.
(2) Am 1. 12. 1997 treten außer Kraft:
- 1. die Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 4. 7. 1975 (GBl. I Nr. 32 S. 597), geändert durch V vom 5. 8. 1987 (GBl. I Nr. 19 S. 199),
- 2. die 1. Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Durchführung von Organtransplantationen vom 29. 3. 1977 (GBl. I Nr. 13 S. 141).
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