Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 183 SGB IX
§ 183 SGB IX, Verordnungsermächtigung
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung 1 mit Zustimmung des Bundesrates nähere Vorschriften über die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung und ihrer Stufenvertretungen zu erlassen.
1 Vgl. Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen (SchwbVWO).
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