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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 3 SGB XIV
§ 3 SGB XIV, Leistungen der Sozialen Entschädigung
Die Soziale Entschädigung umfasst:
- 1. Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen nach Kapitel 4,
- 2. die Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung nach Kapitel 5,
- 3. Leistungen zur Teilhabe nach Kapitel 6,
- 4. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach Kapitel 7,
- 5. Leistungen bei Blindheit nach Kapitel 8,
- 6. Entschädigungszahlungen nach Kapitel 9,
- 7. den Berufsschadensausgleich nach Kapitel 10,
- 8. Besondere Leistungen im Einzelfall nach Kapitel 11,
- 9. Leistungen bei Überführung und Bestattung nach Kapitel 12,
- 10. den Ausgleich in Härtefällen nach Kapitel 13,
- 11. Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland nach Kapitel 14 sowie
- 12. Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen nach Kapitel 23.
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