Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.2. VVGeneralauftrag
Ziff. 4.2. VVGeneralauftrag, Hinzutritt einer unfallunabhängigen Arbeitsunfähigkeit
Solange eine unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht, hat der Hinzutritt einer Arbeitsunfähigkeit wegen unfallunabhängiger Krankheit auf die bestehende Arbeitsunfähigkeit keinen Einfluss. Erst wenn die unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit endet, entfaltet die hinzugetretene unfallunabhängige Erkrankung ihre Rechtswirkung und ist dann alleinige Ursache für die weitere Arbeitsunfähigkeit. Der Anspruch auf Verletztengeld bleibt erhalten, solange die Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Versicherungsfalls der Unfallversicherung besteht. Damit wirkt sich ein Hinzutritt einer unfallunabhängigen Krankheit nicht auf den Erstattungsanspruch der Krankenkasse für das Verletztengeld aus.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service