Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.2.4.7.3.1. RS 2017/10
Ziff. 9.2.4.7.3.1. RS 2017/10, Verschuldete Fehlzeit bei gleichbleibenden Monatsbezügen/schwankendem Arbeitsentgelt
Bei Bezug eines gleichbleibenden bzw. schwankenden Arbeitsentgelts ist das tatsächlich erzielte Nettoarbeitsentgelt weiterhin durch 90 bzw. die Gesamtzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu teilen. Der Divisor der Formel 1 und Formel 2 bleibt unverändert, während das Nettoarbeitsentgelt im Berechnungszeitraum niedriger ist. Dies gilt für verschuldete Arbeitsversäumnisse, unabhängig davon, ob diese für ganze Tage oder nur für einen Teiltag vorliegen.
Beispiel 40: verschuldetes Arbeitsversäumnis bei gleichbleibenden Monatsbezügen
Monatlich gleichbleibendes Nettoarbeitsentgelt von 400 EUR.
Berechnungszeitraum Mai, Juni, Juli
Unentschuldigtes Fehlen vom 2. 6. bis 11. 6.
Nettoarbeitsentgelt für Juni 266,60 EUR
Lösung:
Formel 1 findet Anwendung, da gleichbleibendes Arbeitsentgelt:
1 066,60 EUR : 90 = 11,85 EUR kalendertägliches Nettoarbeitsentgelt
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