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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 9.5.4. RS 2017/10
Ziff. 9.5.4. RS 2017/10, Mutterschaftsgeld neben Arbeitslosengeld
(1) Der Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 SGB III) ruht während der Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld.
(2) Mangels einer Ruhensvorschrift in § 24i Absatz 4 SGB V kommt es während einer Sperrzeit der Bundesagentur für Arbeit auch zu einer Zahlung des Mutterschaftsgeldes, wenn die übrigen Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind (vgl. Abschnitt 9.3.1.1).
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