Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 1.3.5. RS 2016/04
Ziff. 1.3.5. RS 2016/04, Zusätzliche Angaben für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt
Für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben und Unternehmen der Seefahrt ist der Datenbaustein Knappschaft/See zwingend erforderlich, wenn die Meldung mit der von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See vergebenen Betriebsnummer und — im Bereich der Seefahrt — mit einer der Personengruppen 140, 144, 149 und 150 erfolgt. Aufbau und Inhalt des Datenbausteins ergeben sich aus der Anlage 9.4 und den Anlagen 23 (Seefahrt) und 24 (knappschaftliche Besonderheiten).
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service