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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 2.8.1. RS 2016/04, Allgemeines

(1) Die elektronischen Rückmeldungen an den Arbeitgeber erfolgen generell verschlüsselt nach den Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Die erforderliche Verschlüsselung der Daten setzt voraus, dass jeder Empfänger-Betriebsnummer ein Zertifikat zugeordnet werden kann. Sofern zu einer Empfänger-Betriebsnummer mehrere gültige Zertifikate vorhanden sind, erfolgt die Verschlüsselung mit dem aktuellsten Zertifikat dieser Betriebsnummer.


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