Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 2.8.1. RS 2016/04
Ziff. 2.8.1. RS 2016/04, Allgemeines
(1) Die elektronischen Rückmeldungen an den Arbeitgeber erfolgen generell verschlüsselt nach den Richtlinien für den Datenaustausch im Gesundheits- und Sozialwesen in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die erforderliche Verschlüsselung der Daten setzt voraus, dass jeder Empfänger-Betriebsnummer ein Zertifikat zugeordnet werden kann. Sofern zu einer Empfänger-Betriebsnummer mehrere gültige Zertifikate vorhanden sind, erfolgt die Verschlüsselung mit dem aktuellsten Zertifikat dieser Betriebsnummer.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service