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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.5. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.5. RS 2022/06, Künstler und Publizisten
(1) Künstler und Publizisten haben einen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
(2) Zu den Besonderheiten beim Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld wird auf 2.2 verwiesen.
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