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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.1.2.1. RS 2022/06
Ziff. 4.1.2.1. RS 2022/06, Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts
Bei der Ermittlung des Nettoarbeitsentgelts ist das Bruttoarbeitsentgelt, das in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum erzielt wurde, um die gesetzlichen Abzüge zu vermindern.
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