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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.1.2.1.7.1.2. RS 2022/06
Ziff. 4.1.2.1.7.1.2. RS 2022/06, Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Aus beitragsfrei umgewandelten (Teilen von) Einmalzahlungen werden keine Hinzurechnungsbeträge gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 in Verb. mit Absatz 2 Satz 6 SGB V ermittelt.
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