Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 10.6. RS 2022/06
Ziff. 10.6. RS 2022/06, Nicht kontinuierliche Arbeitsleistung/Satzungsbestimmungen
Für die Fälle, dass keine kontinuierliche Arbeit verrichtet wird, kann die Satzung des Unfallversicherungsträgers abweichende Bestimmungen vorsehen (§ 47 Absatz 1 Satz 3 SGB VII).
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