Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 12.2.1.1.5.1.2. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.5.1.2. RS 2022/06, Medizinische Reha mit Anspruch auf Übergangsgeld
(1) Versicherte, für die ein Anspruch auf Übergangsgeld gemäß § 20 SGB VI besteht, können bei einer Begleitung nach § 44b SGB V während der medizinischen Maßnahme zulasten der Rentenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V haben, wenn ihnen das Übergangsgeld aufgrund der Begleitung nicht gezahlt wird.
(2) Die Aussagen gelten gleichermaßen für das Anschlussübergangsgeld nach § 71 Absatz 4 SGB IX und das Zwischenübergangsgeld nach § 71 Absatz 1 SGB IX.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service