Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.7.3.4. RS 2022/06
Ziff. 12.7.3.4. RS 2022/06, Bezug von Mutterschaftsgeld
Bei einer Begleitung nach § 44b SGB V während des Bezuges von Mutterschaftsgeld besteht kein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V, da in dieser Zeit kein Verdienstausfall wegen der Begleitung entsteht, sondern Mutterschaftsgeld fortgezahlt wird. Die Ruhensregelung des § 49 Absatz 1 Nummer 3a SGB V greift insofern nicht.
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