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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 4i EStG
§ 4i EStG, Sonderbetriebsausgabenabzug bei Vorgängen mit Auslandsbezug
Überschrift neugefasst durch G vom 23. 6. 2017 (BGBl. I S. 1682).
1 Aufwendungen dürfen nicht als Sonderbetriebsausgaben abgezogen werden, soweit sie auch die Steuerbemessungsgrundlage in einem anderen Staat mindern. 2 Satz 1 gilt nicht, soweit diese Aufwendungen Erträge desselben Steuerpflichtigen mindern, die bei ihm sowohl der inländischen Besteuerung unterliegen als auch nachweislich der tatsächlichen Besteuerung in dem anderen Staat.
§ 4i eingefügt durch G vom 20. 12. 2016 (BGBl. I S. 3000). Satz 1 neugefasst durch G vom 23. 6. 2017 (BGBl. I S. 1682).
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