Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 30 PsychTh-RL
§ 30 PsychTh-RL, Bewilligungsschritte für die Verfahren gemäß § 15
1 Die folgenden Bewilligungsschritte sind möglich. 2 Eine Überschreitung des mit den jeweiligen Bewilligungsschritten festgelegten Therapieumfanges ist für die folgenden Verfahren nur zulässig, wenn mit der Beendigung des Bewilligungsschrittes das Behandlungsziel nicht erreicht werden kann, aber begründete Aussicht auf Erreichung des Behandlungsziels bei Fortführung der Therapie besteht. 3 Es sind grundsätzlich die zugehörigen Höchstgrenzen einzuhalten:
- 1. Analytische Psychotherapie bei Erwachsenen
- - Bewilligungsschritte: bei Einzeltherapie bis 160 Stunden, bei Gruppentherapie bis 80 Doppelstunden
- - Höchstgrenze: bei Einzeltherapie 300 Stunden, bei Gruppentherapie 150 Doppelstunden
- 2. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei Erwachsenen
- - Bewilligungsschritte: bei Einzeltherapie bis 60 Stunden, bei Gruppentherapie bis 60 Doppelstunden
- - Höchstgrenze: bei Einzeltherapie 100 Stunden, bei Gruppentherapie 80 Doppelstunden
- 3. Verhaltenstherapie bei Erwachsenen
- - Bewilligungsschritte: bis 60 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenze: 80 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- 4. Systemische Therapie bei Erwachsenen
- - Bewilligungsschritte: bis 36 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenze: 48 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- 5. Psychotherapie von Kindern bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
- - Bewilligungsschritte: bei Einzeltherapie bis 70 Stunden, bei Gruppentherapie bis 60 Doppelstunden
- - Höchstgrenzen: bei Einzeltherapie 150 Stunden, bei Gruppentherapie 90 Doppelstunden
- 6. Verhaltenstherapie von Kindern
- - Bewilligungsschritte: bis 60 Stunden, einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenzen: 80 Stunden, einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- 7. Systemische Therapie bei Kindern
- - Bewilligungsschritte: bis 36 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenze: 48 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- 8. Psychotherapie von Jugendlichen bei analytischer und tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
- - Bewilligungsschritte: bei Einzeltherapie bis 90 Stunden, bei Gruppentherapie bis 60 Doppelstunden
- - Höchstgrenzen: bei Einzeltherapie 180 Stunden, bei Gruppentherapie 90 Doppelstunden
- 9. Verhaltenstherapie bei Jugendlichen
- - Bewilligungsschritte: bis 60 Stunden, einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenzen: 80 Stunden, einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- 10. Systemische Therapie bei Jugendlichen
- - Bewilligungsschritte: bis 36 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden
- - Höchstgrenze: 48 Stunden einschließlich Gruppentherapie in Doppelstunden.
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