Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R
BSG 18.10.2023 - B 5 R 5/23 R - (Bestimmung des maßgeblichen Zugangsfaktors nach § 77 Abs 3 S 2 SGB 6 bei der Berechnung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach Umwandlung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Erhöhung des Zugangsfaktors der Folgerente nach § 77 Abs 3 S 3 Nr 2 SGB 6 für nicht in Anspruch genommene Entgeltpunkte der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit)
Normen
§ 77 Abs 3 S 2 SGB 6, § 77 Abs 3 S 3 Nr 2 SGB 6, § 264c SGB 6 vom 19.02.2002, § 300 Abs 3 SGB 6
Vorinstanz
vorgehend SG Düsseldorf, 20. Februar 2018, Az: S 49 R 1651/17, Gerichtsbescheid
vorgehend Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, 2. Juli 2021, Az: L 14 R 120/18, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.