Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BSG 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R
BSG 05.04.2023 - B 5 R 36/21 R - Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung - Kindererziehung in Polen bei einem Elternteil, der nicht nach dem FRG berechtigt ist
Normen
Art 4 RV/UVAbk POL, Art 2 Abs 2 S 2 RV/UVAbkPOLG, § 56 SGB 6, § 28b FRG, Art 3 Abs 1 GG
Vorinstanz
vorgehend SG Koblenz, 28. Februar 2018, Az: S 11 R 522/16, Urteil
vorgehend Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, 23. November 2020, Az: L 2 R 109/18, Urteil
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.