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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 28.03.2022 - 1 BvR 396/18
BVerfG 28.03.2022 - 1 BvR 396/18 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Normen
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BGH, 11. Oktober 2017, Az: I ZB 96/16, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, da das Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführerin inzwischen entfallen ist. Es besteht nicht in Form eines Feststellungsinteresses fort, insbesondere liegt keine konkrete Wiederholungsgefahr für die Beschwerdeführerin vor.
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
- 1
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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