Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 09.06.2021 - 1 BvR 2879/17
BVerfG 09.06.2021 - 1 BvR 2879/17 - Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer kommunalabgabenrechtlichen Sache - Festsetzung von Abwassergebühren aufgrund rückwirkender Satzung - Grundrechtsverletzung durch sachlich begründete Rückwirkung der Neuregelung des § 20 Abs 5 S 1 KAG BW weder vorgetragen noch ersichtlich
Normen
Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 20 Abs 5 S 1 KAG BW 2005
Vorinstanz
vorgehend Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, 3. November 2017, Az: 2 S 1064/17, Beschluss
vorgehend VG Stuttgart, 16. März 2017, Az: 1 K 2131/15, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass die sachlich begründete Rückwirkung der Neuregelung des § 20 Abs. 5 Satz 1 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung zur zeitlichen Höchstfrist (BVerfGE 133, 143 ff.) verfehlt oder eine auf einer hypothetischen Festsetzungsverjährung beruhende unzulässige Rückwirkung (Art. 20 Abs. 3 GG) vorliegt.
- 2
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service