Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
BVerfG 05.11.2020 - 1 BvR 1643/19
BVerfG 05.11.2020 - 1 BvR 1643/19 - Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
Vorinstanz
vorgehend ArbG Berlin, 20. Juni 2019, Az: 64 Ca 81274/16, Kostenfestsetzungsbeschluss
vorgehend BAG, 3. Juni 2019, Az: 10 AZN 135/19, Beschluss
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 21. November 2018, Az: 23 Sa 1091/18, Urteil
vorgehend ArbG Berlin, 25. Januar 2018, Az: 64 Ca 81274/16, Urteil
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
-
Dem Erfolg der Verfassungsbeschwerde stehen die Erwägungen entgegen, welche die Kammer in den Beschlüssen vom 11. August 2020 zu den Aktenzeichen 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18 dargelegt hat und auf die verwiesen wird.
- 2
-
Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service