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BVerfG 22.05.2019 - 2 BvQ 9/19
BVerfG 22.05.2019 - 2 BvQ 9/19 - Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: Einstweilige Untersagung der Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien
Normen
§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend BVerfG, 22. Februar 2019, Az: 2 BvQ 9/19, Einstweilige Anordnung
vorgehend VG Ansbach, 22. Februar 2019, Az: AN 11 E 19.00273, Beschluss
Tenor
-
Die einstweilige Anordnung vom 22. Februar 2019, wonach die Abschiebung des Antragstellers nach Äthiopien einstweilen untersagt wird, wird mit Wirkung bis zum 22. November 2019, längstens aber bis zur Entscheidung in der Hauptsache 2 BvR 509/19, wiederholt.
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