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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 23.05.2018 - 1 BvR 2792/17
BVerfG 23.05.2018 - 1 BvR 2792/17 - Nichtannahmebeschluss: Zur Mitwirkung Bediensteter kommunaler Spitzenverbände als ehrenamtliche Richter in Sozialhilfesachen - Beschäftigungsverhältnis begründet weder Ausschluss gem § 17 Abs 3 SGG noch ohne weiteres eine Besorgnis der Befangenheit
Normen
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 17 Abs 3 SGG
Vorinstanz
vorgehend BSG, 6. Dezember 2017, Az: B 8 SO 10/16 R, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Gründe
- 1
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Das Bundessozialgericht hat in dem mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Beschluss ehrenamtliche Richter in Sozialhilfesachen weder als ausgeschlossen nach § 17 Abs. 3 SGG noch als befangen beurteilt, allein weil sie Bedienstete kommunaler Spitzenverbände sind. Die allein hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegen. Es begegnet keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, die Bediensteten kommunaler Spitzenverbände nur aufgrund ihres Beschäftigungsverhältnisses in Sozialhilfesachen nicht für befangen oder ausgeschlossen zu erachten.
- 2
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Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
- 3
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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