Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
BVerfG 06.06.2017 - 2 BvR 417/17
BVerfG 06.06.2017 - 2 BvR 417/17 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Wählbarkeit der CDU bei Bundestagswahlen in Bayern
Normen
Art 38 Abs 1 GG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 18 BWahlG
Vorinstanz
vorgehend VG Wiesbaden, 30. Dezember 2016, Az: 6 K 1805/16.WI, Beschluss
Tenor
-
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
-
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.