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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 07.09.2011 - 1 BvR 661/06
BVerfG 07.09.2011 - 1 BvR 661/06 - Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Normen
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 RVG
Vorinstanz
vorgehend BVerfG, 4. November 2010, Az: 1 BvR 661, Stattgebender Kammerbeschluss
Tenor
-
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 50.000,- € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt (§ 14 Abs. 1, § 37 Abs. 2 RVG).
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