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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BVerfG 07.04.2011 - 2 BvR 2674/10
BVerfG 07.04.2011 - 2 BvR 2674/10 - Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Einhaltung der Beschwerdefrist gem § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG - Aufhebung durch stattgebenden Kammerbeschluss vom 25.10.2011
Normen
§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG
Vorinstanz
vorgehend LG Darmstadt, 14. Oktober 2010, Az: 3 Qs 629/10, Beschluss
vorgehend AG Darmstadt, 27. Oktober 2009, Az: 25 Gs - 121 Js 48519/09, Beschluss
nachgehend BVerfG, 25. Oktober 2011, Az: 2 BvR 2674/10, Stattgebender Kammerbeschluss
Tenor
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Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie nicht innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG) erhoben wurde. Die Verfassungsbeschwerde ist am 23. November 2010 beim Bundesverfassungsgericht eingegangen.
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Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
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