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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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BAG 15.10.2013 - 9 AZR 889/12
BAG 15.10.2013 - 9 AZR 889/12
Vorinstanz
vorgehend ArbG Berlin, 26. Januar 2012, Az: 33 Ca 15490/11, Urteil
vorgehend LArbG Berlin-Brandenburg, 27. Juni 2012, Az: 24 Sa 328/12 und 24 Sa 403/12, Urteil
Tenor
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1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Juni 2012 - 24 Sa 328/12 und 24 Sa 403/12 - unter Zurück-weisung der Revision des beklagten Landes teilweise aufgehoben.
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2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. Januar 2012 - 33 Ca 15490/11 - mit der Maßgabe abgeändert, dass auch die Zeit vom 1. Januar 2004 bis zum 30. Juni 2011 zu berücksichtigen ist.
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3. Das beklagte Land hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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