Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 30 UStG
§ 30 UStG, Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
§ 30 angefügt durch G vom 2. 12. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) (6. 12. 2024).
(1) Für nach dem 31. 12. 2020 ausgeführte Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe wird das Gebiet Nordirlands wie übriges Gemeinschaftsgebiet behandelt.
(2) Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit dem Präfix "XI" gilt als eine von einem anderen Mitgliedstaat erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
(3) Eine durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland erteilte individuelle Identifikationsnummer gilt im Sinne dieses Gesetzes als von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte individuelle Identifikationsnummer.
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