Gesetze
VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Sonstige
VwVfG – Verwaltungsverfahrensgesetz
Teil I, Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation, Amtshilfe, europäische Verwaltungszusammenarbeit Abschnitt 1, Anwendungsbereich, örtliche Zuständigkeit, elektronische Kommunikation
§ 1 VwVfG, Anwendungsbereich
§ 2 VwVfG, Ausnahmen vom Anwendungsbereich
§ 3 VwVfG, Örtliche Zuständigkeit
§ 3a VwVfG, Elektronische Kommunikation
Abschnitt 2, Amtshilfe
§ 4 VwVfG, Amtshilfepflicht
§ 5 VwVfG, Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
§ 6 VwVfG, Auswahl der Behörde
§ 7 VwVfG, Durchführung der Amtshilfe
§ 8 VwVfG, Kosten der Amtshilfe
Abschnitt 3, Europäische Verwaltungszusammenarbeit
§ 8a VwVfG, Grundsätze der Hilfeleistung
§ 8b VwVfG, Form und Behandlung der Ersuchen
§ 8c VwVfG, Kosten der Hilfeleistung
§ 8d VwVfG, Mitteilungen von Amts wegen
§ 8e VwVfG, Anwendbarkeit
Teil II, Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren Abschnitt 1, Verfahrensgrundsätze
§ 9 VwVfG, Begriff des Verwaltungsverfahrens
§ 10 VwVfG, Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
§ 11 VwVfG, Beteiligungsfähigkeit
§ 12 VwVfG, Handlungsfähigkeit
§ 13 VwVfG, Beteiligte
§ 14 VwVfG, Bevollmächtigte und Beistände
§ 15 VwVfG, Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
§ 16 VwVfG, Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
§ 17 VwVfG, Vertreter bei gleichförmigen Eingaben
§ 18 VwVfG, Vertreter für Beteiligte bei gleichem Interesse
§ 19 VwVfG, Gemeinsame Vorschriften für Vertreter bei gleichförmigen Eingaben und bei gleichem Interesse
§ 20 VwVfG, Ausgeschlossene Personen
§ 21 VwVfG, Besorgnis der Befangenheit
§ 22 VwVfG, Beginn des Verfahrens
§ 23 VwVfG, Amtssprache
§ 24 VwVfG, Untersuchungsgrundsatz
§ 25 VwVfG, Beratung, Auskunft, frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
§ 26 VwVfG, Beweismittel
§ 27 VwVfG, Versicherung an Eides statt
§ 27a VwVfG, Bekanntmachung im Internet
§ 27b VwVfG, Zugänglichmachung auszulegender Dokumente
§ 27c VwVfG, Erörterung mit Verfahrensbeteiligten oder der Öffentlichkeit
§ 28 VwVfG, Anhörung Beteiligter
§ 29 VwVfG, Akteneinsicht durch Beteiligte
§ 30 VwVfG, Geheimhaltung
Abschnitt 2, Fristen, Termine, Wiedereinsetzung
§ 31 VwVfG, Fristen und Termine
§ 32 VwVfG, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Abschnitt 3, Amtliche Beglaubigung
§ 33 VwVfG, Beglaubigung von Dokumenten
§ 34 VwVfG, Beglaubigung von Unterschriften
Teil III, Verwaltungsakt Abschnitt 1, Zustandekommen des Verwaltungsaktes
§ 35 VwVfG, Begriff des Verwaltungsaktes
§ 35a VwVfG, Vollständig automatisierter Erlass eines Verwaltungsaktes
§ 36 VwVfG, Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
§ 37 VwVfG, Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes; Rechtsbehelfsbelehrung
§ 38 VwVfG, Zusicherung
§ 39 VwVfG, Begründung des Verwaltungsaktes
§ 40 VwVfG, Ermessen
§ 41 VwVfG, Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
§ 42 VwVfG, Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
§ 42a VwVfG, Genehmigungsfiktion
Abschnitt 2, Bestandskraft des Verwaltungsaktes
§ 43 VwVfG, Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
§ 44 VwVfG, Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
§ 45 VwVfG, Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
§ 46 VwVfG, Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
§ 47 VwVfG, Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
§ 48 VwVfG, Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
§ 49 VwVfG, Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
§ 49a VwVfG, Erstattung, Verzinsung
§ 50 VwVfG, Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
§ 51 VwVfG, Wiederaufgreifen des Verfahrens
§ 52 VwVfG, Rückgabe von Urkunden und Sachen
Abschnitt 3, Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes
§ 53 VwVfG, Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
Teil IV, Öffentlich-rechtlicher Vertrag
§ 54 VwVfG, Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
§ 55 VwVfG, Vergleichsvertrag
§ 56 VwVfG, Austauschvertrag
§ 57 VwVfG, Schriftform
§ 58 VwVfG, Zustimmung von Dritten und Behörden
§ 59 VwVfG, Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags
§ 60 VwVfG, Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
§ 61 VwVfG, Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
§ 62 VwVfG, Ergänzende Anwendung von Vorschriften
Teil V, Besondere Verfahrensarten Abschnitt 1, Förmliches Verwaltungsverfahren
§ 63 VwVfG, Anwendung der Vorschriften über das förmliche Verwaltungsverfahren
§ 64 VwVfG, Form des Antrags
§ 65 VwVfG, Mitwirkung von Zeugen und Sachverständigen
§ 66 VwVfG, Verpflichtung zur Anhörung von Beteiligten
§ 67 VwVfG, Erfordernis der mündlichen Verhandlung
§ 68 VwVfG, Verlauf der mündlichen Verhandlung
§ 69 VwVfG, Entscheidung
§ 70 VwVfG, Anfechtung der Entscheidung
§ 71 VwVfG, Besondere Vorschriften für das förmliche Verfahren vor Ausschüssen
Abschnitt 1a, Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 71a VwVfG, Anwendbarkeit
§ 71b VwVfG, Verfahren
§ 71c VwVfG, Informationspflichten
§ 71d VwVfG, Gegenseitige Unterstützung
§ 71e VwVfG, Elektronisches Verfahren
Abschnitt 2, Planfeststellungsverfahren
§ 72 VwVfG, Anwendung der Vorschriften über das Planfeststellungsverfahren
§ 73 VwVfG, Anhörungsverfahren
§ 74 VwVfG, Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung
§ 75 VwVfG, Rechtswirkungen der Planfeststellung
§ 76 VwVfG, Planänderungen vor Fertigstellung des Vorhabens
§ 77 VwVfG, Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses
§ 78 VwVfG, Zusammentreffen mehrerer Vorhaben
Teil VI, Rechtsbehelfsverfahren
§ 79 VwVfG, Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
§ 80 VwVfG, Erstattung von Kosten im Vorverfahren
Teil VII, Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse Abschnitt 1, Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 81 VwVfG, Anwendung der Vorschriften über die ehrenamtliche Tätigkeit
§ 82 VwVfG, Pflicht zu ehrenamtlicher Tätigkeit
§ 83 VwVfG, Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeit
§ 84 VwVfG, Verschwiegenheitspflicht
§ 85 VwVfG, Entschädigung
§ 86 VwVfG, Abberufung
§ 87 VwVfG, Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 2, Ausschüsse
§ 88 VwVfG, Anwendung der Vorschriften über Ausschüsse
§ 89 VwVfG, Ordnung in den Sitzungen
§ 90 VwVfG, Beschlussfähigkeit
§ 91 VwVfG, Beschlussfassung
§ 92 VwVfG, Wahlen durch Ausschüsse
§ 93 VwVfG, Niederschrift
Teil VIII, Schlussvorschriften
§ 94 VwVfG, Übertragung gemeindlicher Aufgaben
§ 95 VwVfG, Sonderregelung für Verteidigungsangelegenheiten
§ 96 VwVfG, Überleitung von Verfahren
§§ 97 bis 99 VwVfG, (weggefallen)
§ 100 VwVfG, Landesgesetzliche Regelungen
§ 101 VwVfG, Stadtstaatenklausel
§ 102 VwVfG, Übergangsvorschrift zu § 53
§ 102a VwVfG, Übergangsregelung für die Durchführung von Verwaltungsverfahren
§ 103 VwVfG, (Inkrafttreten)
§ 34 VwVfG , Beglaubigung von Unterschriften (1) 1 Die von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung bestimmten Behörden im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 und die nach Landesrecht zuständigen Behörden sind befugt, Unterschriften zu beglaubigen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird. 2 Dies gilt nicht für
1. Unterschriften ohne zugehörigen Text, 2. Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB) bedürfen. (2) Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.
(3) 1 Der Beglaubigungsvermerk ist unmittelbar bei der Unterschrift, die beglaubigt werden soll, anzubringen. 2 Er muss enthalten
1. die Bestätigung, dass die Unterschrift echt ist, 2. die genaue Bezeichnung desjenigen, dessen Unterschrift beglaubigt wird, sowie die Angabe, ob sich der für die Beglaubigung zuständige Bedienstete Gewissheit über diese Person verschafft hat und ob die Unterschrift in seiner Gegenwart vollzogen oder anerkannt worden ist, 3. den Hinweis, dass die Beglaubigung nur zur Vorlage bei der angegebenen Behörde oder Stelle bestimmt ist, 4. den Ort und den Tag der Beglaubigung, die Unterschrift des für die Beglaubigung zuständigen Bediensteten und das Dienstsiegel. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Beglaubigung von Handzeichen entsprechend.
(5) Die Rechtsverordnungen nach Absatz 1 und 4 bedürfen nicht der Zustimmung des Bundesrates.
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§ 33 VwVfG