Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. D. DüTab
Ziff. D. DüTab, Verwandtenunterhalt und Unterhalt nach § 1615l BGB
I. Angemessener Selbstbehalt gegenüber den Eltern:
Dem Unterhaltspflichtigen ist der angemessene Eigenbedarf zu belassen.
Bei dessen Bemessung sind Zweck und Rechtsgedanken des Gesetzes zur Entlastung unterhaltspflichtiger Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigenentlastungsgesetz) vom 10. 12. 2019 (BGBl. I S. 2135) zu beachten.
II. Bedarf der Mutter oder des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB):
nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils,
in der Regel mindestens 1 200 EUR.
III. Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter oder dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615l, 1603 Absatz 1 BGB):
- a) falls erwerbstätig 1 600 EUR
- b) falls nicht erwerbstätig 1 475 EUR
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