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    08.04.2021 - Anwendung der Erhöhung des steuerfreien Mindestbetrags für Aufwandsentschädi-gungen aus öffentlichen Kassen (§ 3 Nummer 12 Satz 2 Einkommensteuergesetz - EStG, R 3.12 Absatz 3 und Absatz 5 Lohnsteuer-Richtlinien - LStR) ab 1. Januar 2021

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