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Richtlinien

SI-RL – Schutzimpfungs-Richtlinie

Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20i Absatz 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL)
Sozialversicherungsrecht
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SI-RL – Schutzimpfungs-Richtlinie



§ 5 SI-RL, Impfstoffe

Impfstoffe sind Arzneimittel, die Antigene oder rekombinante Nukleinsäuren enthalten und zur Erzeugung von spezifischen Abwehr- und Schutzstoffen angewendet werden, und, soweit sie rekombinante Nukleinsäuren enthalten, ausschließlich zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten bestimmt sind.


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