Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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BVerfG 20.01.2025 - 2 BvE 1/25
BVerfG 20.01.2025 - 2 BvE 1/25 - Erfolglose Organklage der ÖDP Sachsen bzgl der Quoren für Unterstützungsunterschriften zugunsten von Wahlvorschlägen bislang im Deutschen Bundestag nicht vertretener Parteien - A-limine-Abweisung - Antragsfrist nicht gewahrt, unzureichende Auseinandersetzung mit einschlägigen Senatsentscheidungen - Tenorbegründung
Normen
§ 24 BVerfGG, § 64 Abs 1 BVerfGG, § 64 Abs 3 BVerfGG, § 27 Abs 1 S 2 BWahlG
Tenor
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1. Der Antrag zu 1. wird verworfen, weil er unzulässig ist. Er wahrt schon die Antragsfrist des § 64 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht. Auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 10. Dezember 2024 im Verfahren 2 BvQ 73/24 (Bundestagswahl 2025 - Vorgelagerter Rechtsschutz) wird Bezug genommen. Auch setzt sich die Antragstellerin mit dem genannten Beschluss sowie dem Beschluss des Senats vom 10. Dezember 2024 im Verfahren 2 BvE 15/23 (Unterschriftenquoren Bundestagswahl II), dort insbesondere Randnummer 76, nicht auseinander.
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2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird damit gegenstandslos.
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3. Der Antrag der Antragstellerin auf Erstattung ihrer notwendigen Auslagen wird abgelehnt.
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