Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 5.3. RS 2022/06
Ziff. 5.3. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes für Teilnehmende an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
(1) Das Krankengeld beträgt 70 v. H. des der Beitragsberechnung aus Übergangsgeld zugrunde gelegten Regelentgelts (siehe 4.2.2.4).
Beispiel 116: Berechnung Krankengeld nach Bezug von Übergangsgeld
Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld | 80 EUR |
Beitragsbemessungsgrundlage (80 % der Berechnungsgrundlage — § 235 Absatz 1 SGB V) | 64 EUR |
Ergebnis: | |
Regelentgelt für Krankengeldberechnung | 64 EUR |
Brutto-Krankengeld (70 % vom Regelentgelt) | 44,80 EUR |
Ein Nettoarbeitsentgeltvergleich findet nicht statt. |
Siehe auch Beispiel 89
(2) Die Ausführungen gelten analog für Beziehende von Anschluss-Übergangsgeld nach § 71 Absatz 4 SGB IX.
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