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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 7.1.4. RS 2022/06
Ziff. 7.1.4. RS 2022/06, Bildung der Blockfristen, wenn mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit verursachen
(1) Verursachen mehrere Krankheiten gleichzeitig Arbeitsunfähigkeit, so beginnen mit dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit für jede dieser Krankheiten eigene Blockfristen (vgl. BSG, Urteil vom 8. 11. 2005 — B 1 KR 27/04 R —).
Beispiel 144: Bildung der Blockfristen, wenn 2 Erkrankungen gleichzeitig beginnen

(2) Wenn bereits wegen einer dieser Krankheiten eine Blockfrist läuft, so ist sie nur für diese Krankheit gültig.
Beispiel 145: Bildung der Blockfristen, wenn 2 Erkrankungen gleichzeitig beginnen und für eine der Erkrankungen bereits früher eine Blockfrist ausgelöst wurde

(3) Laufen wegen Krankheiten schon Blockfristen, hat für jede Krankheit deren eigene Blockfrist weiterhin Bestand.
Beispiel 146: Bildung der Blockfristen, wenn 2 Erkrankungen gleichzeitig beginnen und für beide Erkrankungen bereits früher Blockfristen ausgelöst wurden

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