Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.

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Ziff. 13.3.1. RS 2022/06
Ziff. 13.3.1. RS 2022/06, Nachträgliche Anerkennung einer Schädigung
Wenn im Falle einer nachträglichen Anerkennung einer Schädigung und dem damit gleichzeitig entstehenden Anspruch auf das Krankengeld der Sozialen Entschädigung bereits Krankengeld aufgrund der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit gezahlt wurde, ist ergänzend zum bisher gezahlten Krankengeld nur der Differenzbetrag bis zur Höhe des Krankengeldes der Sozialen Entschädigung (Krankengeld-Spitzbetrag — SER) durch die Krankenkasse an die Anspruchsberechtigten auszuzahlen.
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