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„§ 4 |
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Bewertungsgrundsätze |
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1. |
Mit Ausnahme von leitenden Angestellten nach § 5 BetrVG ist jede/r Arbeitnehmer/in vom Arbeitgeber unter Beachtung der nachfolgenden Verfahrensgrundsätze in eine Bewertungsgruppe einzugruppieren. |
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6. |
Die Zuordnung der verschiedenen Tätigkeiten erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien in den Oberbegriffen. |
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7. |
Die Beispiele dienen der Erläuterung, sie sind kein abschließender Katalog. |
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8. |
Maßgebend für die Ein- und Umgruppierung sind die Oberbegriffe. |
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9. |
Bei der Eingruppierung in die Bewertungsgruppen sind nicht berufliche Bezeichnungen, sondern die Art der verrichteten Tätigkeit und die Anforderungen an den/die Arbeitnehmer/in maßgebend. |
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10. |
Die Durchlässigkeit des Aufstiegs von der Bewertungsgruppe 5.1 bis zur Bewertungsgruppe 6 für Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung bezieht sich ausschließlich auf die zeitlich geregelte Höchstverweildauer in der jeweiligen Gruppe. Mit Erreichen der geregelten Verweildauer erfolgt automatisch der Aufstieg in die nächst höhere Bewertungsgruppe. Die vorausgesetzte erworbene fachliche Leistungsfähigkeit ab der Bewertungsgruppe 5.2. und 6 gilt als erfüllt, wenn die einjährige Berufserfahrung für die Bewertungsgruppe 5.2. und die zweijährige Berufserfahrung für die Bewertungsgruppe 6 jeweils erreicht ist. |
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§ 5 |
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Bewertungsgruppen |
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Bewertungsgruppe 4 |
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Fachgehilfe/-in im Gastgewerbe. Angelernte Hilfskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse erfordern, die durch Anleitung in betrieblicher Praxis in dem betreffenden gastgewerblichen Tätigkeitsbereich ab dem dritten Tätigkeitsjahr erworben wurden. |
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Tätigkeitsbeispiele:
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Handwerker/-in, Kraftfahrer/-in, Hausmeister/-in, Portierassistent/-in, Wagenmeister/-in, Büffetkraft, Fachgehilfe/-in im Gastgewerbe im 1. + 2. Jahr nach der Ausbildung, Zimmerreinigungspersonal (‚Zimmermädchen‘) ab dem 5. Jahr der Betriebszugehörigkeit. |
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Bewertungsgruppe 5.1. |
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Fachkräfte mit abgeschlossener Berufsausbildung im ersten Tätigkeitsjahr. |
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Tätigkeitsbeispiele:
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Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Fachgehilfe/-in im Gastgewerbe ab 3. Jahr nach der Ausbildung, Hausdame, Konditor/-in, Metzger/-in, kaufmännische und Empfangsangestellte, Bäcker/-in, Nachtportier, Handwerker/-in, Empfangssekretär/-in, Büffet-/Barkraft mit Abrechnung. |
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Bewertungsgruppe 5.2. |
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Fachkräfte mit erhöhter fachlicher Leistungsfähigkeit und mindestens einjähriger Berufserfahrung im fachlich entsprechenden Tätigkeitsbereich. Angelernte Beschäftigte bei gleichartiger und gleichwertiger Tätigkeit in dem entsprechenden Gastgewerbeberuf und mindestens siebenjähriger Tätigkeit im entsprechenden Tätigkeitsbereich. |
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Tätigkeitsbeispiele:
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Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Fachgehilfe/-in im Gastgewerbe ab 3. Jahr nach der Ausbildung, Hausdame, Konditor/-in, Metzger/-in, kaufmännische und Empfangsangestellte, Bäcker/-in, Nachtportier, Handwerker/-in, Empfangssekretär/-in, Büffet-/Barkraft mit Abrechnung. |
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Bewertungsgruppe 6 |
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Fachkräfte mit erhöhter fachlicher Leistungsfähigkeit und mindestens zweijähriger Berufserfahrung im fachlich entsprechenden Tätigkeitsbereich. |
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Tätigkeitsbeispiele:
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Koch/Köchin, Restaurantfachmann/-frau, Hotelfachmann/-frau, Fachgehilfe/-in im Gastgewerbe ab 3. Jahr nach der Ausbildung, Hausdame, Konditor/-in, Metzger/-in, kaufmännische und Empfangsangestellte, Bäcker/-in, Nachtportier, Handwerker/-in, Empfangssekretär/-in, Büffet-/Barkraft mit Abrechnung.“ |