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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.6.3.1. KVdRMeldeGs
Ziff. 1.6.3.1. KVdRMeldeGs, Rentenantragstellung vor Rentenbeginn
(1) Rentenanträge, bei denen der Zeitpunkt der Rentenantragstellung regelmäßig vor dem Rentenbeginn liegt, sind Anträge auf
- - Regelaltersrenten,
- - vorzeitige Altersrenten.
(2) In diesen Fällen ist der Zeitpunkt der Rentenantragstellung für die Kennzeichnung des Zahlfalles ab Rentenbeginn grundsätzlich ohne Bedeutung.
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