Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.n. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.n. KVdRMeldeGs, Änderung des Ausgangsbetrages für die Berechnung eines Zuschusses zur Krankenversicherung
Eine Änderung in der Rentenhöhe hat im Regelfall auch eine Änderung der Beitragsbemessung zur Folge. Sie kann unter Umständen eine Änderung des Krankenversicherungsverhältnisses bewirken.
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