Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 4.3.d. KVdRMeldeGs
Ziff. 4.3.d. KVdRMeldeGs, Zuzug aus dem Ausland
Verlegt ein Rentenberechtigter seinen gewöhnlichen Aufenthalt in das Inland, ist zu prüfen, ob sich dadurch ein Wechsel des Krankenversicherungsverhältnisses ergibt (z. B. Beginn der KVdR-Mitgliedschaft). Der Rentenversicherungsträger ist hierüber zu unterrichten.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.