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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.2. MobRehaEmpf, Kontextbezogene Voraussetzungen für die mobile Rehabilitation

(1) Das Wohnumfeld muss für die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen während der Rehabilitationsleistung geeignet sein. Die Versorgung im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld und die ggf. notwendige Grund- und Behandlungspflege müssen sichergestellt sein. Die mobile Rehabilitation soll im Rahmen der Therapieeinheiten die nachhaltige Befähigung der An- und Zugehörigen zur bedarfsgerechten Unterstützung des Rehabilitanden berücksichtigen. In der Regel sind die An- und Zugehörigen während der Therapiezeiten zur Unterstützung verfügbar, damit die mobile Rehabilitation erfolgreich durchgeführt werden kann. In begründeten Einzelfällen können Abweichungen notwendig sein. Darüber hinaus sollten die An- und Zugehörigen auch außerhalb der Therapiezeiten zur Verfügung stehen, damit die in den Therapieeinheiten erreichten Fortschritte durch Anwendung und Training kontinuierlich gefestigt und durch Teilhabe am Alltagsleben ausgebaut werden können. Eine Überforderung der Angehörigen ist zu vermeiden.

(2) Sofern die Rehabilitanden in einem Pflegeheim leben, ist bei der Verordnung und zu Beginn der Rehabilitation u. a. im Rahmen der Rehazielfestlegung zu klären, wie Angehörige und insbesondere das Einrichtungspersonal den Rehabilitationsprozess unterstützen und dessen Ergebnisse in den Pflegealltag übertragen können.


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