Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.17. MobRehaEmpf
Ziff. I.17. MobRehaEmpf, Qualitätssicherung
Mobile Rehabilitationseinrichtungen sind verpflichtet an dem Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung teilzunehmen. Die Leistungsfälle der mobilen Rehabilitation werden jedoch zurzeit noch nicht in die externe vergleichende Qualitätssicherung der Rehabilitationseinrichtungen durch das QS-Reha®-Verfahren einbezogen.
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